Preise für die Flexi - Flexible Nachmittagsbetreuung

Mit der flexiblen Nachmittagsbetreuung bieten wir Schüler*innen aller drei Schularten (Werkreal-, Realschule, Gymnasium) von der 5. bis zur 7. Klasse des Bildungszentrums Denzlingen folgende Module an:

Modul: FZ1

12:00 - 14:00 Uhr
betreutes Mittagessen in der Mensa

Modul: HA

14:00 - 15:30 Uhr
Hilfe bei der Erledigung der Hausaufgaben

Modul: FZ2

15:30 - 17:00 Uhr
pädagogisch begleitete Freizeitgestaltung

Wir erheben die Kosten an 11 Monaten. Der Monat August ist beitragsfrei.

Die Wochentage sind bei Schuljahresbeginn frei wählbar. 
Wir bieten zwei Betreuungszeiten pro Tag. Diese können pro Woche kombiniert werden. Beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht nur für die Zeit der jeweils gebuchten Module übernommen wird. Individuelle Vereinbarungen in diesen Zeiträumen sind möglich.

Monatliche Elternbeiträge

Betreuungszeit A: max. 80 € / Monat

ab 12:00 - 15:30 Uhr
Module FZ1 + HA
16,00 € x Wochentage (Mo-Fr)
berechnet werden 11 Monate (August ist beitragsfrei)

Betreuungszeit B: max. 100 € / Monat

ab 12:00 - 17:00 Uhr
Module FZ1 + HA + FZ2
20,00 € x Wochentage (Mo-Fr)
berechnet werden 11 Monate (August ist beitragsfrei)

 

Welche Betreuungszeiten Sie an welchen Tagen benötigen, wählen Sie zur Erstellung eines vorläufigen
Vertrages bis Schuljahresstart. Dieser Betrag wird im September fällig. Wenn Sie die Stundenpläne Ihres Kindes kennen, sind Änderungen des Vertrages bis 30. September möglich. Diese gelten ab Oktober für ein Schuljahr. 

Die monatlichen Gebühren werden an 11 Monaten (Sept.-Juli) nachträglich per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Unser Sozialbeitrag: 
Kosten für das Modul Hausaufgabenbegleitung (13,00 €/Tag/Monat) könnten beim
Landratsamt Emmendingen (Wirtschaftliche Jugendhilfe) bei Anspruchsberechtigung bezuschusst werden.
Wir stellen dafür einen separaten Zusatzvertrag aus (maximal 65,00 €). Ein Antrag hierfür muss vor
Vertragsbeginn bei den entsprechenden Stellen, z.B. über das Amt für Soziales bei der
Gemeindeverwaltung Denzlingen gestellt werden. Vom Restbetrag bezahlen Sie nur die Hälfte. 
Kosten für das Mittagessen kommen dazu. Eine Übernahme der Essenskosten ist über das „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ ist ebenfalls auf Antrag möglich.