1. Voraussetzung für einen Hort-Platz ist die Zusage der Grundschule Denzlingen, dass Ihr Kind in einem der beiden Schulhäuser eingeschult wird bzw. dort bereits zur Schule geht.
2. Voraussetzung ist eine Registrierung und Vormerkung über den Link zur online Hortplatz-Vormerkung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihre Vormerkung über das Internet vorzunehmen, können Sie Ihre Anmeldung persönlich im Rathaus, Hauptstraße 110, Zimmer 1.24 vornehmen. In diesem Fall bitte eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07666 611-1304.
Sie finden auf der [→ Internetseite der Gemeinde Denzlingen] eine Beschreibung. Für die Vormerkung im Hort gelten die gleichen Prinzipien wie bei der Vormerkung eines Kindergartenplatzes. Die Informationen der Gemeinde werden noch angepasst.
Kinder, die bereits den Hort besuchen müssen nicht erneut über dieses System angemeldet werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis Ende Mai. Eine separate Abfrage erfolgt per App. Ohne Kündigung läuft der Betreuungsvertrag unter den neuen angepassten Richtlinien und Preisen im nächsten Schuljahr weiter.
⇒ [→ online Hortplatz-Vormerkung] (externer Link)
Plätze ab September 2026 müssen bis 15. März 2026 über dieses Vormerksystem getätigt werden.
→ Hort-Informationen: Informationsblatt_Hort_Sj_2026-27 (PDF 201KB)
→ wichtige Information zu Rechtsanspruch auf Ganztragsbetreuung für Grundschulkinder (externer Link Gemeinde Denzlingen)
→ Veränderte Richtlinien zum Schuljahr 2026/27 (PDF 171,5KB)
→ Angepasste Preisliste. Vorläufige Hort Betreuungskosten für das Schuljahr 2026/27 (PDF 134,3KB)
Vormerkungen für das Schuljahr 2026/27 sind bis Mitte März 2026 (15.03.2026) möglich.
Beachten Sie dazu die Informationen zum Rechtsanspruch auf der → Internetseite der Gemeinde Denzlingen (externer Link).
Aufgrund des ab dem nächsten Schuljahr geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern oder kürzer: Ganztagsförderungsgesetz [→ mehr zum GaFöG; externer Link: recht-auf-ganztag.de], haben alle Kinder der ersten Klassen und der Juniorklassen vorrang vor anderen Klassenstufen. Der Ausbau des Rechtsanspruchs wird suksessive bis zum Schuljahr 2029/30 fortgeführt. Weitere allgemeine Infos zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg [→ Allgemeine Infos zu Rechtsanspruch; externer Link]
Für das kommende Schuljahr 2026/27 gelten unsere angepassten [→ Richtlinien Sj. 26/27 (PDF 171,5KB)] mit den dazugehörigen [→ Betreuungskosten (PDF 134,3KB)]. In diesem Schuljahr (25/26) gelten noch diese [→ Richtlinien 09/2025]. Diese sind Grundlage aller bestehenden und noch in diesem Schuljahr zustande kommenden Betreuungsverträge. Alle bestehenden Verträge werden ebenfalls zum neuen Schuljahr angepasst. Eltern, deren Kinder aktuell im Hort sind müssen die neuen Richtlinien sowie die dazu gehörigen Betreuungskosten bis Ende Mai 2026 akzeptieren. Eine Info per stay informed wird noch verschickt.
Stand 08.03.2026
Planen Sie für das Aufnahmegespräch ungefähr eine halbe Stunde ein.
Wir müssen bei unserem Caterer 10 Tage vorher Änderungen der Bestellungen mitteilen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie uns bitte rechtzeitig Änderungen persönlich mitteilen müssen (z.B. wg. Schulausflug, Klassenfahrt, längere Krankheit, etc.). Abbestellungen innerhalb derselben Woche können nicht berücksichtigt werden. Bitte fragen Sie ggf. vorher an.
Die wöchentlichen Speisepläne veröffentlichen wir über unsere "Schul-Info-App".
[→ Hier die Liste der Zusatzstoffe und Allergene unseres Caterers "Kinderleicht genießen"]
Besuchen Sie gerne die Internetseite unseres Caterers "Kinderleicht genießen".
gez. Hortleiter Hermann Eppler, Juni 2025
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